Arbeitskreis „Autismus“
12. März 2025
14:30-16:00 Uhr
Arbeitskreis „Autismus“
14. Mai 2025
14:30-16:00 Uhr
Arbeitskreis „Autismus“
2. Juli 2025
14:30-16:00 Uhr
Die schulformbezogenen Arbeitskreise gehören zu den Unterstützungs- und Vernetzungsangeboten des Schulamtes für den Kreis Unna für die sonderpädagogischen Förderung im Gemeinsamen Lernen.
Für das Gemeinsame Lernen im Primarbereich gibt es im Kreis Unna drei Arbeitskreise, aufgeteilt und zugeordnet zu den drei Schulaufsichtsbezirken. Die Arbeitskreise werden von Lehrkräften für Sonderpädagogik aus dem Gemeinsamen Lernen in Absprache mit den Inklusionsfachberaterinnen moderiert und koordiniert.
Des Weiteren gibt es jeweils einen Arbeitskreis für die Gesamt- und Sekundarschulen, die Hauptschulen, die Realschulen und Gymnasien und für die Berufsorientierung bei sonderpädagogischer Förderung.
Neben aktuellen Informationen aus dem Schulamt für den Kreis Unna werden konkrete unterrichtspraktische Inhalte, Fallbeispiele, sonderpädagogische Wege und Fördermöglichkeiten im Gemeinsamen Lernen behandelt.
Zudem werden förderschwerpunktbezogene Themen erörtert.
Die Einladung zu den Treffen der Arbeitskreise erfolgt über die jeweilige Arbeitskreisleitung.
Was genau
Erasmus/EFFORT
A ist und warum wir uns als Inklusionsteam des Schulamtes für den Kreis Unna dafür engagieren, wird hier im Folgenden erklärt.
Zudem entsteht ein Reiseblog, der über aktuelle Mobilitäten, die das Team besucht, gewonnen Erfahrungen und Eindrücke informiert. Schon bald startet die erste Reisegruppe….
EFFORT A – Erasmus für die Lehrkräftefortbildung in der BR Arnsberg
“Wir wollen, dass Menschen in Europa miteinander in den Austausch treten können, um sich zu professionalisieren und Schulen im internationalen Kontext nachhaltig zu entwickeln, indem sie über zielgerichtete Mobilitäten voneinander und miteinander lernen.”
Die Leitidee des Projekts ist, dass nachhaltige Schulentwicklung im internationalen Kontext durch die gezielte Schwerpunktsetzung im Regierungsbezirk Arnsberg vorangetrieben wird.
Grundsätze und Qualitätsstandards von EFFORT A-Erasmus
Inklusion und Vielfalt: Die begünstigten Einrichtungen müssen die Grundsätze der Inklusion und der Vielfalt bei allen Aspekten ihrer Tätigkeiten beachten und faire und gleiche Bedingungen für alle Teilnehmer/innen gewährleisten. Die begünstigten Einrichtungen sollten nach Möglichkeit Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen aktiv in ihre Aktivitäten einbeziehen und sie daran beteiligen. Sie sollten die vom Programm bereitgestellten Instrumente und Fördermittel bestmöglich hierfür nutzen.
Ökologische Nachhaltigkeit und Verantwortung: Die begünstigten Einrichtungen müssen bei ihrem Teilnehmer/innen ein nachhaltiges und umweltfreundliches Verhalten fördern. Sie sollten die im Rahmen des Programms bereitgestellten Fördermittel bestmöglich einsetzen, um die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel zu fördern.
Digitale Bildung – einschließlich virtueller Kooperation, virtueller Mobilität und gemischter Mobilität („blended mobility“): Die begünstigten Einrichtungen sollten digitale Instrumente und Lernmethoden nutzen, um die Maßnahmen physischer Mobilität zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern. Sie sollten die digitalen Instrumente, Online-Plattformen und andere Möglichkeiten, die dazu vom Programm bereitgestellt werden, bestmöglich nutzen.
Die Schule beginnt am 28. April 2025.