Wir helfen bei der Gestaltung von Bildungswegen.
Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die im Kreis Unna wohnen und im Übergang von der Klasse 4 in die Sek I sind, werden vom Staatlichen Schulamt für den Kreis Unna im Prozess des Übergangs begleitet.
Eltern/Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können grundsätzlich wählen, ob ihr Kind an einer Allgemeinen Schule des Gemeinsamen Lernens oder an einer Förderschule beschult werden soll. Im gesamten Prozess stehen die Ikos (Nina Harting, Dorit Schürmann und Patricia Tosic) sowohl für Eltern/Erziehungsberechtigte, als auch für Lehrkräfte und Schulleitungen und Vertretungen der Kommunen zur Verfügung.
Bis spätestens Anfang Oktober:
ca. November:
ca. im Oktober:
Dienstbesprechung zum Erhalt von Informationen über die regionalen Strukturen und des Protokollbogens, eventuelle Neuerungen
bis spätestens 30.10.:
Frist zur Einreichung von Anträgen auf Aufhebung/Einleitung/Wechsel des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs für Schülerinnen und Schüler im Übergang
Oktober/November:
Dezember:
Regionalkonferenz der oberen und unteren Schulaufsichtsbehörde mit den Schulträgern mit Festlegung der konkreten Schulplätze
Februar:
Ausgabe der Bescheide mit Vorschlag zum künftigen schulischen Förderort mit den Zeugnissen
März:
Nach erfolgter Anmeldung: Rückmeldung an das das Staatliche Schulamt über die erfolgte Aufnahme
Die Schule beginnt am 6. Januar 2025.